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  • Kanzlei | Michal | Plumbohm – Ihre Rechtsanwälte und Notar in Bensheim
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Informationen zum Erbrecht in Bensheim

Das Erbrecht ist ein ausgesprochen weites und schwieriges Rechtsgebiet, mit dessen Inhalten sich die Mehrzahl der Personen im Laufe ihres Lebens befassen muss. Aufgrund der zumeist mit einem Erbfall einhergehenden immensen finanziellen Auswirkungen, ist es umso wichtiger, sich frühzeitig professionellen Rat von einem Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht einzuholen.
Im Idealfall können bereits lange vor dem Versterben des Erblassers testamentarische Verfügungen getroffen werden, die dessen letzten Willen dokumentieren und somit auch eine Durchsetzbarkeit gewährleisten. Damit einher geht eine deutlich höhere Chance, mit gezielten Regelungen unter Beachtung der Lebensumstände der Bedachten eine friedvolle Erbauseinandersetzung zu ermöglichen.
Mitunter viele Jahre andauernde Erbstreitigkeiten können so im Interesse der Angehörigen vermieden werden. Bei diesen komplexen und vielschichtigen Abläufen stehen wir Ihnen bereits beratend zur Seite und feilen gemeinsam mit Ihnen an den auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen testamentarischen Regelungen. Gerne informieren wir Sie in diesem Bereich auch über die Vorzüge und Fallstricke eines sog. Ehegatten- oder gemeinschaftlichen Testaments.
In einer Vielzahl von Fallkonstellationen kommen auch Möglichkeiten einer vorzeitigen Vermögensgestaltung bzw. Übertragung von Vermögensgegenständen im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge in Betracht. Hier kann ein auf dem Gebiet des Erbrechts schwerpunktmäßig tätiger und versierter Rechtsanwalt auch unter Beachtung von erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Aspekten wertvolle, da vermögenserhaltende, Ratschläge geben.
Auch bei der Überprüfung der letztwilligen Verfügungen unterstützen wir sowohl die im Testament oder Erbvertrag genannten Erben, als auch die darin nicht Bedachten. Mehrheitlich handelt es sich in diesem Zusammenhang um die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Für den Fall, dass der Erblasser weder ein Testament hinterlassen, noch über den Verbleib seines Vermögens innerhalb eines Erbvertrages Verfügungen getroffen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesen Fällen sind wir Ihnen bei der Erbauseinandersetzung bei Bestehen einer Erbengemeinschaft behilflich.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vermächtnis zu Ihren Gunsten, bei der Ausschlagung des Erbes oder der Erteilung eines Erbscheines.
Überblicksartig lassen sich die zumeist relevanten Bereiche des Erbrechts wie nachfolgend zusammenfassen:
  • Testamentsgestaltung / Gestaltung von Erbverträgen
  • Gestaltungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge
  • Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Erbauseinandersetzungen bei Erbengemeinschaften
  • Beratung bzgl. Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Erbscheinverfahren
  • Vermächtnisansprüche
Da erbrechtliche Mandate aufgrund des nahen Sachzusammenhanges zu dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht nicht ohne Kenntnisse auf diesen Gebieten auf höchstem Niveau bearbeitet werden können, liegt auch in diesen Bereichen ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, wobei wir insbesondere auch in Fällen steuerrechtlicher Fragestellungen mit versierten Experten kooperieren.

Als Rechtsanwälte in Bensheim mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht stehen wir Ihnen zu diesen Themenbereichen gerne ausführlich zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen ersten Besprechungstermin unter der Tel.: 06251/62393 oder kontaktieren Sie uns per Email.

Ihr Ansprechpartner:
Alexander Plumbohm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht in Bensheim