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Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

Das BAG hat mit Urteil vom 21.03.2012, Az.: 5 AZR 676/11, entschieden, dass der Arbeitgeber das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers nur in dem Falle mit Minusstunden verrechnen dürfe, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffne.

Alexander Plumbohm
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
KMP - Kanzlei | Michal | Plumbohm



Eingestellt am 25.04.2012 von Kanzlei | Michal | Plumbohm