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  • Kanzlei | Michal | Plumbohm – Ihre Rechtsanwälte und Notar in Bensheim
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Informationen zum Verkehrsrecht in Bensheim

Wir bieten Ihnen auf dem ausgesprochen weiten Rechtsgebiet des Verkehrsrechts anwaltliche Hilfe insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem erlittenen Verkehrsunfall. Wir vertreten Unfallopfer im gesamten Bundesgebiet sowie dem europäischen Ausland.

Die gegnerische Versicherung hat stets ein Interesse daran den Schaden so gering als möglich zu halten, so dass diese Ihnen im Wege ihres aktiven Schadensmanagements anbietet, bei der Regulierung der Schäden behilflich zu sein. Diese Angebote sollten unter allen Umständen abgelehnt werden. Es ist Ihr ganz eigenes Recht als Geschädigter einen Kfz-Gutachter oder aber die Werkstatt Ihres Vertrauens auszuwählen.

Auch bei Personenschäden wird Ihnen die gegnerische Versicherung nicht freiwillig den Ihnen zustehenden Schmerzensgeldbetrag zahlen oder Sie auf Haushaltsführungsschaden und möglichen Verdienstausfall hinweisen. Hierzu ist es erforderlich, auf die Erfahrung eines sich schwerpunktmäßig mit der Unfallregulierung befassten Anwaltes zu vertrauen.

Ausgesprochen wichtig zu wissen ist, dass Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht für die Anwaltskosten Ihres eigenen Anwaltes aufzukommen haben. Diese hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu zahlen. Auch die Kosten eines unabhängigen Kfz-Gutachters hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Nur durch die Beauftragung eines solchen kann sicher gestellt werden, dass der Wert Ihres Fahrzeuges realistisch ermittelt wird. Sprechen Sie uns gerne an falls Sie bei der Suche nach einem Sachverständigen für das Kfz-Gewerbe Hilfe benötigen.

Wir unterstützen Sie damit bei der gesamten Abwicklung Ihres Kfz-Schadens mit der gegnerischen Versicherung, sowohl auf außergerichtlichem als auch im Bedarfsfalle auf gerichtlichem Wege. Zusätzlich sind wir Ihnen bei der Kommunikation mit den möglicherweise tätigen Ermittlungsbehörden behilflich.

Weiterhin umfasst unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht, worunter vornehmlich Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße und Trunkenheits- und Rauschmittelfahrten verstanden werden.

Ferner sind wir Ihr Partner in allen Fragen, die den Verlust Ihres Führerscheines betreffen. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Fahrverbote oder aber die Entziehung der Fahrerlaubnis handelt. Wir werden zusammen mit Ihnen die Vorgehensweisen und Strategien umfassend erörtern. Vor der Beauftragung eines Anwaltes sollten weder im Ordnungswidrigkeitsverfahren noch im Strafverfahren Einlassungen abgeben werden. Diese können zumeist ausgesprochen nachteilig sein, auch wenn dies zu Beginn der Ermittlungen möglicherweise noch nicht erkennbar sein mag.

In Fällen in denen Sie gegenüber dem Verkäufer Ihres Fahrzeuges Gewährleistungsansprüche aufgrund Mängel am Pkw geltend machen möchten oder Sie vor dem Verkauf oder Kauf eines Fahrzeuges Hilfe bei der vertraglichen Gestaltung bzw. Überprüfung der Unterlagen benötigen, beraten wir Sie gerne umfänglich.

Zusammenfassend können wir unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich des Verkehrsrechts wie folgt benennen:

  • Unfallregulierung (Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche)
  • Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Pkw Erwerb - Fragen des Kauf- und Gewährleistungsrechts
Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zu diesen Themenbereichen gerne ausführlich zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen ersten Besprechungstermin unter der Tel.: 06251/62393 oder kontaktieren Sie uns per Email.

Ihr Michael Schäfer, Rechtsanwalt in Bensheim