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Notar in Bensheim - Bearbeitet-932

Alexander Plumbohm – Notar in Bensheim

Gewisse Rechtsgeschäfte werden nur dann rechtswirksam, wenn sie notariell beurkundet sind. Dabei handelt es sich zumeist um solche Verträge oder Rechtserklärungen, denen eine besondere Bedeutung für die Beteiligten und den allgemeinen Rechtsverkehr zukommen. Diese finden sich hauptsächlich in folgenden Rechtsbereichen wieder:

  • Grundstücksrecht
  • Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz und Wohnungseigentum
  • Schenkung von Grundbesitz
  • Belastungen von Grundbesitz mit Grundschulden, Hypotheken und Grunddienstbarkeiten
  • Teilungserklärungen
Gesellschaftsrecht
  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Liquidation von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Umwandlungen, Satzungsänderungen und Handels- sowie Vereinsregisteranmeldungen
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
Notar in Bensheim - _T9A0399-Bearbeitet
Familienrecht
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Unterhaltsvereinbarungen
Erbrecht
  • Testamentarische Verfügungen
  • Erbverträge
  • Vorweggenommenen Erbfolgeregelungen
  • Erbscheinsanträge
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen
  • Generalvollmachten
Unterschriftsbeglaubigungen im Allgemeinen
In sämtlichen oben genannten Gebieten stehen wir Ihnen gerne zusammen mit unserem Mitarbeiterteam in unserer Funktion als Notare in Bensheim zur Seite. Dabei ist es unsere Aufgabe, noch vor der eigentlichen Beurkundung, die Beteiligten über den Sachverhalt aufzuklären und vornehmlich auf die Wünsche und Vorstellungen selbiger einzugehen. Daran anschließend werden wir über Gestaltungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Rechtsfolgen beraten, wobei unsere Stellung als Organ der Rechtspflege uns aufgibt, stets als unparteiischer und die Interessen beider Seiten wahrender Träger aufzutreten.

Nach der Beurkundung des Rechtsgeschäftes führen wir für die Beteiligten auch dessen gesamte Abwicklung durch und sorgen für die Eintragungen in den öffentlichen Registern (z.B. dem Grundbuch oder Handelsregister).

Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass wir unsere Tätigkeit als Notar zwar nur in dem Amtsgerichtsbezirk Bensheim ausüben können, den Beteiligten hierdurch allerdings keine inhaltlichen Beschränkungen auferlegt werden. Das heißt, dass wir auch in den Fällen für Sie aktiv werden können, in denen die Sachverhalte außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Bensheim liegen. Konkret können Sie uns somit auch mit Beurkundungen bezüglich Käufen oder Verkäufen von Immobilien außerhalb Bensheims, etwa in einem anderen Bundesland betrauen.

Weitere Informationen zum Notariat finden Sie auch auf der Seite der Bundesnotarkammer.

Notar in Bensheim - _T9A0438-Bearbeitet
Wir würden uns freuen, Sie in unserem Anwaltsnotariat in Bensheim zu einem ersten ausführlichen Gespräch begrüßen zu dürfen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin unter der Tel.: 06251/175828 mit unseren Notariatsfachangestellten Frau Moh, Frau Ludwig, Frau Nickel oder Frau Atci oder kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per Email.

Ihr Notar in Bensheim
Alexander Plumbohm